Integrative Tagesstätte Berchtesgaden in Gefahr

 

Nach intensiven Gesprächen

  • mit der Gemeinde Berchtesgaden (Hr. Fendt)
  • mit dem HPZ Piding (Hr. Heller)
  • mit einem runden Tisch mit Teilnehmern
    vom Bezirk Oberbayern (Fr. Reubig, Fr. Häfele)
    vom HPZ Piding (Hr. Heller, Hr. Jostl, Hr. Klotz, Fr. Wolf)
    von der Gem. Berchtesgaden (Hr. Beer)
    vom Architekturbüro (Hr. Putz)
    von der BIB (Hr. Hosse)

lässt sich in Bezug auf die integrative Tagesstätte Berchtesgaden (ITB) Folgendes festhalten.

Status Quo
BIB-Info: Ein Vorgespräch aller Bürgermeister des südlichen Landkreises BGL (innerer Talkessel) bezüglich Einzelintegration in Kindergärten fand statt. Es wurden jedoch keine Beschlüsse gefasst.

Ein Konstrukt wie die ITB gibt es im gesetzlich vorgeschriebenen Rahmen nicht.

BIB-Info: Die ITB geht –im Gegensatz zur selektiven Auswahl in so genannten Integrationsgruppen in Kindergärten und Schulen- vom förderbedürftigen Kind aus. Jedes Kind, egal welcher Behinderung, hat Anspruch auf eine Platz in der ITB. Die schwere der Behinderung darf kein Grund zur Nichtaufnahme sein. Dann wird versucht, die restlichen Plätze durch Regelkinder zu füllen und somit die integrative Förderung für alle zu bewirken. Die Heimaufsicht hat für die provisorische Einrichtung der ITB Obergrenzen festgelegt, nämlich maximal 8 Förderkinder und insgesamt maximal 12 Kinder sowie 2 Fachkräfte und eine Vollzeitpraktikantin.

Der Bezirk Oberbayern tut sich daher schwer, eine Genehmigung und damit verbunden die finanzielle Unterstützung weiter zu tragen.

BIB-Info: Die 6 Förderkinder und die 6 Regelkinder in der ITB verursachen weniger Kosten als nur diese 6 Förderkinder im HPZ, für die man dort den gleichen Personal- und Raumaufwand aufbringen müsste wie in der ITB. Die Gemeinde kann die Regelkinder bis jetzt kostenfrei in der ITB unterbringen. Ein weiterer Kostenvorteil entsteht durch den Wegfall der Beförderungskosten der Förderkinder, die vom Kreis zu tragen wären.

Würde man z.B. die 6 Regelkinder in der ITB weglassen (ausgelagerte Tagesstättengruppe), würde einer Genehmigung nichts im Wege stehen.

BIB-Info: Der Bezirk würde keine Einsparungen erhalten, da auch in diesem Fall der gleiche Personal- und Raumaufwand aufzubringen wäre. Vor allem stünde dies unseren Forderungen entgegen, nämlich nach neuesten pädagogischen Grundsätzen zu arbeiten, die durch wissenschaftliche und empirische Untersuchungen belegen, dass die integrative Förderung für Alle den höheren Output bringt und zudem noch kostengünstiger ist.


Zukunft
Der Bezirk Oberbayern fordert eine finanzielle Beteiligung seitens der Verursacher. Dies würde im einzelnen die Gemeinden (Regelkinder in der ITB), den Kreis (Wegfall der Beförderungskosten der Regelkinder nach Piding) sowie das Schulamt (Schulvorbereitende Einrichtung) betreffen.
Hier wird versucht, eine einvernehmliche Lösung anzustreben.

BIB-Info: Empirische Untersuchungen belegen, dass eine integrative Förderung global gesehen die billigere Lösung ist! Dazu ist es aber zwingend erforderlich, auch global zu denken, zu verhandeln und Lösungen zu finden. Selbstverständlich bemängelt der Bezirk Oberbayern, wenn er in seiner Finanzierung der ITB allein gelassen wird und die Gemeinde freut sich, die Regelkinder günstig –bis jetzt kostenfrei- untergebracht zu haben. Der Kreis wird zusätzlich entlastet, da er für die Förderkinder keine Beförderungskosten ins HPZ nach Piding aufbringen muss. Daher ist es sinnvoll, dass all diejenigen, welche von der ITB profitieren, sich auch an den Kosten beteiligen.

Wird eine Kostenbeteiligung seitens der Verursacher erwirkt –in erster Linie eine Kostenbeteiligung der Gemeinde-, steht einer dauerhaften Genehmigung durch den Bezirk Oberbayern für die ITB nichts mehr im Wege.
Die Gemeinde Berchtesgaden und auch die Bischofswiesen erklären sich offen für eine Beteiligung an den Personalkosten (auch an der momentan provisorischen Lösung der ITB im Nonntal)!
Auch die Schule (Dir. Thieser, VS Bischofswiesen) heißt die ITB eine gute Vorbereitung für „Integration in der Schule“ und fordert ein Weiterbestehen der ITB.

BIB-Info: Eine globale Kostenbeteiligung nach dem Verursacherprinzip bzw. eine Umlagerung der Ersparnisse (Bezirk Oberbayern, Gemeinden, Kreis und Schulamt) gilt es anzustreben. Hier muss ein überregionaler Konsens gefunden werden.

Die Gemeinde Berchtesgaden konnte im Wemholz ein Grundstück vergünstigt (50%-iger Preisnachlass) mit der Auflage kaufen, dort eine Kindergarteneinrichtung zu installieren. Die Gemeinde möchte aber keine eigene Einrichtung bauen.
Die Gemeinde Berchtesgaden steht nach wie vor zu der Zusage, das ca 3000m² große Grundstück am Wemholz der Tagesstätte St. Rupertus, Träger der ITB, auf Erbbaubasis zur Verfügung zu stellen. Ein anzurechnender Erbbauzins oder eine Pacht kann als Kostenbeteiligung der Gemeinde gegen gerechnet werden.

Voraussetzung: Eine zu beantragende (wiederholte) Fristverlängerung der Nutzungsbedingungen muss bis zum 23.07.2002 beim Vermögensamt durch die Gemeinde Berchtesgaden erwirkt werden, da sie sonst den vergünstigten Anteil an den Grundstückskosten nachzahlen muss (danach könnte die Gemeinde frei über das Grundstück verfügen). Der Bezirk Oberbayern und das HPZ erklärten sich bereit, die Gemeinde mit einer Absichtserklärung zur Errichtung eines Neubaus für die bestehende ITB im Wemholz bei dem Verlängerungsantrag zu unterstützen.

Das HPZ erklärt sich nach wie vor bereit, die provisorische Lösung der ITB im Nonntal (nach erfolgreicher Genehmigung seitens des Bezirks Oberbayern) in eine endgültige Lösung überzuführen. Hierzu liegen Planungen für einen Neubau im Wemholz vor (Architekt Putz), die eine flexible Lösung (Aufnahme der jetzigen Gruppe sowie problemlose Erweiterung) bereithalten. Ein Großteil der Baufinanzierung wird seitens des HPZ zur Verfügung gestellt.