Seit 12.03.2003 gibt es das neue Bay EUG
Bayerisches Erziehungs- und Unterrichtsgesetz

Die BIB e.V. erlaubt sich einen Kommentar dazu.

 

  • Warum tut sich Bayern so schwer ein Gesetz zu verabschieden, das behinderten und nicht behinderten Kindern erlaubt gemeinsam in allgemeinen Schulen zu lernen?
  • Warum muss man in Bayern auf PISA mit mehr Stränge und Härte reagieren, anstatt – wie in den Siegerländern - auf die schulische Integration aller Schüler zu bauen?
  • Warum müssen in Bayern jedes Jahr Familien ihre Sachen zusammenpacken und in ein anderes Bundesland oder Land umziehen, nur damit ihr behindertes Kind eine normale Schule integrativ besuchen kann?
  • Wie viele Fragen müssen wir Eltern von behinderten Kindern noch stellen? Wird es jemals in Bayern eine Antwort darauf geben?

Um was geht es hier eigentlich?

In Bayern gibt es ein Gesetz, das BayEUG (Bayerisches Erziehungs- und Unterrichtsgesetz) in dem festgeschrieben ist, welcher Schüler unter welchen Voraussetzungen in welche Schule gehen darf. Hier stand bis gestern, dass nur Schüler die allgemeine Schule besuchen dürfen, wenn zu erwarten ist, dass sie das Lernziel erreichen, das das Kultusministerium für diese Schulart festgesetzt hat.

Seit des gestrigen Novellierung des Gesetzes ist diese Lernzielgleichheit von der Regierungsmehrheit scheinbar fallengelassen worden, trotzdem wird nach dem neuen Gesetz Integration für die meisten Eltern weiterhin Illusion bleiben. Denn auch in dem neuen Gesetz steht, dass das zu fördernde Kind „wenigstens“ aktiv am Unterricht teilnehmen können muss. Und ob es das kann, bestimmen „Fachleute“ - zu denen die Eltern selbstredend nicht gehören.

Die Eltern müssen deshalb außen vor bleiben, weil per Gesetz nur ca. 2 Förderstunden pro Woche für die Integration zugestanden werden (in der Praxis sogar nur eine), was zur Folge hat, dass die meisten Lehrer sich zu Recht gegen diese Form der Schmalspurintegration entscheiden werden. Ein ehrlicher Dialog mit den Eltern, mit offenem Ausgang, ist daher nicht möglich. Das ist die schlechte Nachricht.

Doch nun zur guten Nachricht: Künftig dürfen Eltern die Eingliederungshilfe nach dem Bundessozialhilfegesetz (BSHG) auch für die Integration in die allgemeine Schule beanspruchen.
Bisher war dies nicht möglich: Seit einem Urteil des BayVGH aus dem Jahr 2000 war klar, dass Eingliederungshilfe bei sonderschulpflichtigen Kindern nur an die Sondereinrichtung gezahlt werden darf. Da das neue BayEUG die Unterrichtung lern- oder selbst geistigbehinderte Kinder an der Regelschule nicht mehr generell verbietet, kann auch der Sozialhilfeträger behinderte Schüler nicht mehr an die Sonderschule verweisen, wenn sie eine Regelschule finden, die bereit ist, sie aufzunehmen.
Und so manche Schule ist könnte hierzu bereit sein wenn - mit Hilfe des BSHG - ein Integrationshelfer gestellt wird.
Allerdings wissen die wenigsten Eltern von diesen ihren Möglichkeiten.


Doch weitere Fragen über Fragen, die offen bleiben:

Wieso diskutier ein Ethikrat darüber, ob man behinderte Kinder abtreiben darf oder nicht, oder ob man sogar vor der Einnistung via PID das „kranke“ Kind „ausmerzen“ und nur das gesunde nehmen darf?
Wieso fragt dieser Ethikrat nicht eher, was passiert denn nach dem Nicht-Abtreiben und dem nicht via PID ausgesonderten behinderten Menschen, wenn es in diesem unserem Bayernland leben muss?

Auch fragt der Ethikrat nicht, wie es den Eltern geht, die miterleben, wie ihr Kind ab der Krabbelgruppe ausgesondert wird – angeblich nur zum besten des Kindes? Und wie geht es den Eltern dabei? Hat sich schon mal jemand gefragt, wie der (Sonder-)Alltag von Eltern aussieht, die nur 1 (behindertes) Kind haben?

Fragt irgendjemand, wie es sich für Eltern anfühlt, wenn alle „normalen“ Kinder aus der Nachbarschaft in die Sprengelschule gehen und ihr Kind mit dem Transportbus abgeholt wird. Und wenn dann um 12.30 Uhr wieder alle (gesunden) Kinder nach Hause kommen und spätestens ab 15 Uhr draußen spielen und ihr (behindertes) Kind erst um 17 Uhr wieder mit dem Transportbus nach Hause gebracht wird - dann wenn die anderen Kinder wieder rein müssen, weil es Abendbrot gibt.

Es ist ein schrecklich ausgegrenztes Leben!
Deshalb fordern wir Angehörigen endlich auch in Bayern ein Gesetz, dass die Integration aller Behinderten (auch geistig Behinderter) in die Regelschule (und damit in die Gemeinde, die Gesellschaft) sinnvoll möglich macht, zumindest für all jene, die die Integration möchten.